Wissenswertes über Panama

Panama:
Geschichte

Der Hay-Bunau-Varilla-Vertrag

Der im Jahre 1903 unterzeichnete Vertrag zwischen Bunau-Varilla und dem amerikanischen Außenminister Hay beinhaltet folgende Regelungen:

Artikel I
Die Vereinigten Staaten garantieren die Unabhängigkeit der Republik Panama und werden sie aufrechterhalten.

Artikel II
Die Republik Panama gestattet den Vereinigten Staaten auf ewig den Gebrauch, die Okkupation und die Kontrolle einer Zone Land und Land unter Wasser für den Bau, Unterhalt, Betrieb, die Sanitation und den Schutz des besagten Kanals von einer Breite von zehn Meilen, von der Mittellinie des zu bauenden Kanals ausgehend, auf jeder Seite eine Ausdehnung von fünf Meilen
[...] die Okkupation und die Kontrolle jeden anderen Landes und Gewässers außerhalb der eben beschriebenen Zone, das nötig und zweckdienlich sein könnte für den Bau, Unterhalt, Betrieb, die Sanitation und den Schutz des besagten Kanals oder irgendwelcher Nebenkanäle oder anderer notwendiger und zweckdienlicher Anlagen für den Bau, Unterhalt, Betrieb, die Sanitation und den Schutz der besagten Unternehmung.

Artikel III
Die Republik Panama überträgt den Vereinigten Staaten alle jene Rechte, Befugnisse und Amtsgewalt innerhalb der im Artikel II erwähnten und beschriebenen Zone und innerhalb der Grenzen allen Nebenlandes und -gewässer, ebenfalls beschrieben im Artikel II, die die Vereinigten Staaten innehätten und ausübten, wenn sie der Souverän des Territoriums wären, innerhalb dessen besagtes Land und Gewässer liegen, wobei die Ausübung jedweder solcher Souveränitätsrechte, Befugnisse oder Amtsgewalt durch die Republik Panama völlig ausgeschlossen ist.

Artikel V
Die Republik Panama überträgt den Vereinigten Staaten auf ewig ein Monopol für den Bau, Unterhalt und Betrieb jedweden Systems von Verkehrswegen, sei es Kanal oder Eisenbahn, über ihr Territorium zwischen dem Karibischen Meer und dem Pazifischen Ozean.

Artikel VII
[...] Die Republik Panama erklärt sich einverstanden, dass die Städte Panama und Colón auf ewig in die von den USA erlassenen sanitären Vorschriften präventiven oder kurativen Charakters einwilligen, und falls die Regierung Panamas nicht in der Lage ist oder ihren Pflichten nicht nachkommt, diese Einwilligung der Städte Panama und Colón in die sanitären Vorschriften der Vereinigten Staaten zu erzwingen, überträgt die Republik Panama den Vereinigten Staaten das Recht und die Befugnis, diese selbst zu erzwingen. Dasselbe Recht und dieselbe Befugnis sind den Vereinigten Staaten zu übertragen für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung in den Städten Panamá und Colón und in den Territorien und angrenzenden Häfen im Falle, dass die Republik Panama nach Ermessen der Vereinigten Staaten nicht in der Lage ist, die Ordnung aufrechtzuerhalten

Republik Panama nach Artikel X dem Kanal und seinem Personal keine Gebühren oder Abgaben auferlegen durfte.

Weiterhin ermächtigte der Vertrag durch Artikel XII die Amerikaner dazu, Personal aus der ganzen Welt ansiedeln zu dürfen.

Artikel XIII
Die Vereinigten Staaten können jederzeit in die besagte Zone und Nebengelände zollfrei, abgabenfrei, steuerfrei oder ohne andere Auflagen und ohne jede Beschränkung alle Schiffe, Baggerschiffe, Motoren, Kraftwagen, Maschinen, Werkzeuge, Sprengstoffe, Materialien, Ersatzteile und andere notwendige und zweckdienliche Artikel für den Bau, Unterhalt, Betrieb, die Sanitation und den Schutz des Kanals und der Nebenanlagen und alle Lebensmittel, Medikamente, Bekleidung, Vorräte und andere notwendige und zweckdienliche Dinge für die Beamten, Angestellten und Arbeiter und Hilfsarbeiter im Dienste der Vereinigten Staaten und für ihre Familien einführen.[...]

Artikel XIV
Als Gegenleistung für die in diesem Vertrag von der Republik Panama an die Vereinigten Staaten gewährten Rechte, Ermächtigungen und Privilegien zahlt die Regierung der Vereinigten Staaten an die Republik Panama die Summe von zehn Millionen Dollar (10.000.000) in Goldmünzen der Vereinigten Staaten beim Austausch der Ratifikationsurkunden dieses Vertrages und leistet eine jährliche Zahlung während der Lebenszeit dieses Vertrages von zweihundertfünfzigtausend Dollar ebenfalls in Goldmünzen, beginnend neun Jahre nach dem vorerwähnten Datum.[...]

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